Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Hallenbenutzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Tennishalle TC Obernhain e.V.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tennishalle des Tennisclub Obernhain e.V., Wehrheim, Ortsteil Obernhain, im Weiteren Tennishalle genannt.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB in allen Punkten als bekannt und verbindlich. Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in unserem Tennisverein, einem anderen Tennisverein oder sonstigem Sportverein ist nicht erforderlich.

3. Gesonderte Benutzungsvorschriften
Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Vorstands und des Hallenmanagers des TC Obernhain Folge zu leisten. In der Tennishalle dürfen nur Hallenschuhe mit glatten, hellen Sohlen getragen werden. Profilsohlen, wie sie auf einem Sand- oder Granulat-Boden getragen werden, sind nicht erlaubt. Der Zutritt zur Tennishalle ist nur in Spielbekleidung und mit Hallenschuhen gestattet. Wenn Sie sich in den Umkleiden umziehen, wird kein Straßenschmutz in die Tennisräume getragen. Straßenschuhe sind bitte grundsätzlich in den Umkleiden aufbewahren.

Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet. Das Rauchen in der Tennishalle ist verboten. Speisen und alkoholische Getränke dürfen nicht mit in die Tennishalle genommen werden. Eltern haften für ihre Kinder. Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des TC Obernhain.

Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter in Person des Hallenmanagers unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, von Mitspielern oder Zuschauern erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. 

4. Vermietung der Hallenplätze

a) Allgemeines 
Buchungen von Einzelstunden werden vorzugsweise über das Onlinebuchungssystem eBuSy (https://tennis-obernhain.ebusy.de/frontend/16/time/weekView/weekView.html), in Ausnahmefällen per Mail oder telefonisch vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zugrunde liegen. Die Bezahlung des Mietpreises erfolgt per Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses Verfahren ist verbindlich von allen Mietern zu nutzen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 1 Woche vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

b) Preise
Es gelten die jeweils auf der Homepage der Tennishalle (ersichtlich auf der Internetseite des TC Obernhain) veröffentlichten Preise je Stunde und Platz. In der Platzmiete sind die Beleuchtung und die Benutzung der Duschen und Umkleiden sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Eine Preiserhöhung wird durch Veröffentlichung auf der Homepage der Tennishalle erkenntlich gemacht. Eine Preiserhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber ohne Auswirkung. 

c) Mietdauer
Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Der Platz ist nicht vor Beginn der Stunde zu betreten und pünktlich zum Ende der Stunde zu verlassen. Maßgebend für Spielbeginn und -ende ist die Uhr innerhalb der Tennishalle. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.

d) Abonnements
Abonnements können nur schriftlich oder per Mail beantragt werden. Nimmt die Tennishalle den Antrag an, versendet sie eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises. Nach Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in von der Tennishalle festzulegender Höhe zu leisten, der verbleibende Betrag ist vor Beginn des Abonnements fällig. 

Fallen gebuchte Stunden bis zu 6 Wochen ohne Unterbrechung durch vom Mieter nicht verschuldete Ereignisse aus, erstattet die Tennishalle den anteiligen Mietpreis für die ausgefallenen Stunden. Dauert der Ausfall länger als die genannten 6 Wochen, erstattet die Tennishalle den gesamten Mietpreis abzüglich des anteiligen Mietpreises für die gespielten Stunden. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

e) Einzelstundenbuchungen 
Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig. Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt. Der Mietpreis gilt solange als gestundet. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermieten kann.

f) Trainertätigkeit
Zur Tennisausbildung stehen erfahrene Tennistrainer zur Verfügung (ersichtlich auf der Internetseite des TC Obernhain). Die Trainervergütung ist direkt mit dem Trainer abzurechnen. Der Vermieter übernimmt ggf. nur eine vermittelnde Funktion.

5. Hausrecht und Haftungsausschluss 
Die Tennishalle als Vermieter und dessen Hallenmanager als Bevollmächtigter üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Hallenmanager und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen, ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl bzw. Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.

6. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser AGB notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) anordnen sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

Für alle Fragen und Anregungen steht Ihnen unsere Hallenmanagerin Frau Cornelia Heger gerne zur Verfügung.

corneliaheger@icloud.com 
Mobil: 0174 9325625

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude am Tennisspiel in unserer Tennishalle.

Wehrheim, September 2017